Welche Versicherungen brauchen Mediziner*Innen zum Berufsstart wirklich?

Meine Motivation als Wirtschaftsberaterin

(Zahn-)Mediziner*innen haben in unserer Gesellschaft eine besondere Stellung. Zum einen ist das Berufsbild sehr angesehen, zum anderen gibt es kaum eine Personengruppe, die so stark Einfluss nimmt auf die Gesundheit der Bevölkerung – dafür haftet und dafür an die eigenen körperlichen Grenzen geht. Auch darum werden bereits die Student*innen von den verschiedensten Beratern angesprochen zur Haftung, zu Versicherungen allgemein, vor allem zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Rente und und und. Die Verwirrung wird meist mit jedem Berater größer und der ein oder andere Mediziner wird sich fragen: „Welche Versicherung brauche ich wirklich?“

Letzten Endes sind Berater dazu verpflichtet, auf die bestehenden Risiken aufmerksam zu machen. Welche Versicherung du abschließen möchtest, bei welchem Versicherer und zu welchem Tarif, diese Entscheidungen liegen ganz bei dir.

Die 3 Must-Have Versicherungen für (Zahn-)Mediziner

Aus meiner Sicht gibt es genau 3 existenzielle Risiken, die abgesichert werden sollten. Das Minimum für deinen Berufsstart:

  1. Die Haftpflichtversicherung – Für private und beruflich verursachte Schäden.
  2. Die Krankenversicherung & Krankentagegeld – Absicherung im Krankheitsfall.
  3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Lebenslange Einkommensgarantie.

Das wichtigste dazu kurz erklärt:

1. Die Haftpflichtversicherung

Überspitzt formuliert: jede Behandlung am Menschen ist Körperverletzung.

Das klingt hart – und das ist auch meine Absicht, um zu zeigen, wie viel Verantwortung ein Arzt trägt. Natürlich geschieht jede Behandlung zum Wohle des Patienten: Wir wollen seinen Zustand verbessern.

Was aber, wenn beim Präparieren eines Zahnes oder einer OP etwas schief geht?

Egal wie gut und routiniert deine Handgriffe sind, für einen Arzt besteht immer das Risiko, dass eine Behandlung anders verläuft als geplant. Ganz egal ob verschuldet oder unverschuldet.

Was wenn der Patient danach Schmerzensgeld verlangt oder eine weitere Behandlung zur Korrektur des Fehlers nötig ist? Wer steht dafür gerade und wer bezahlt die unerwarteten Kosten?

In diesem Fall greift deine Berufshaftpflichtversicherung.

Diese Versicherung ist so wichtig, dass du als Arzt sogar gesetzlich dazu verpflichtet bist.
Damit der Patient bei einem Behandlungsfehler nicht auf den Kosten sitzen bleibt und der Arzt die entstandenen Kosten – inklusive Gerichtskosten, sollte es dazu kommen – nicht aus eigener Tasche bezahlen muss.

Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet sich um eine Berufshaftpflichtversicherung zu kümmern?

Ja, allerdings hat die Berufshaftpflicht durch den Arbeitgeber ihre Grenzen.
Der Umfang der Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ist immer unterschiedlich und sollte im Arbeitsvertrag (den bitte genau checken lassen!) aufgeführt sein.

In den meisten Fällen ist zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit nicht abgesichert. Deshalb müssen junge Medizier*Innen dies über ihre eigene Versicherung abdecken. Ärztliche Dienste an Freunden und Bekannten und alle ärztlichen Tätigkeiten außerhalb der Praxis oder des Krankenhauses, wie zum Beispiel Notfalleinsätze, Erste-Hilfe-Leistungen, Praxisvertretungen etc., fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz des Arbeitgebers.
Wichtig deshalb: das sogenannte Restrisiko, das nicht vom Arbeitgeber getragen wird, selbst abdecken!

Die private Haftpflichtversicherung ist das Pendant dazu für alle Schäden, die dir in deiner Freizeit passieren:

Schäden an der Mietwohnung, Schlüsselverslust, Beschädigung geliehener Gegenstände, mit dem Fahrrad ein Auto zerkratzen, Schäden beim Umzug, Schäden beim Feiern nachts um 5.00 Uhr …
Die Liste ist lang.

Die private Haftpflichtversicherung ist nicht nur ein finanzieller Schutz für dich selbst, sondern auch zum Schutz der anderen.
Sie greift auch, wenn du etwa mit dem Fahrrad einen Menschen anfährst und ihm durch die schweren Verletzungen, die du ihm beifügst, eine lebenslange Rente schuldest, weil der Geschädigte durch den Unfall nicht mehr arbeiten kann.

Wie meine Mutter immer zu sagen pflegte: Leute ohne Haftpflichtversicherung sollten in Haft!

Die Haftpflichtversicherung ist ein absolutes MUST HAVE!

2. Die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Um sie kommst du nicht herum.

ABER: eine Wahl hast du, die Wahl zwischen dem gesetzlichen und dem privaten Krankensystem.

Wann kannst du die Entscheidung treffen, ob du dich gesetzlich oder privat versichern möchtest?

  1. Du verdienst über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) – passiert Ärzten früher oder später

ODER

  • Du lässt dich nieder – passiert vielen Ärzten früher oder später

UND

  • Du bist gesund – da liegt das Problem

Nicht jeder ist gesund genug, um sich privat krankenversichern zu lassen!

Bist du zu krank, also hast du schwere oder chronische Erkrankungen, z.B. war du schon mal beim Physiotherapeuten, beim Psychotherapeuten, musst wegen Allergien ständig Medikamente nehmen, kann es sein, dass die Krankenversicherer dich ablehnen.

Woher weißt du, ob du gesund genug bist?

Beim Antrag musst du Gesundheitsfragen beantworten, also seine Krankengeschichte der letzten Jahre offen legen. Wenn du dir unsicher bist, suche dir einen Makler deines Vertrauens und lass eine anonyme Voranfrage bei den privaten Krankenversicherern stellen, diese melden dann zurück, ob eine Annahme für dich möglich ist oder nicht.

Was, wenn ich jetzt gesund bin, mich aber noch nicht privat krankenversichern lassen kann?

Die Lösung heißt: Optionstarif. Wie der Name schon sagst, erhältst du damit die Option dich privat krankenversichern zu lassen, wenn es so weit ist. Du „frierst“ deine Gesundheitszustand ein, beantwortest also heute die Gesundheitsfragen und wirst dann ein paar Jahre später in die Versicherung aufgenommen ohne weitere Fragen zu beantworten. Hört sich einfach an? Ist es auch.

Ist eine private Krankenversicherung überhaupt erstrebenswert?

Das muss jeder selbst entscheiden. Die meisten Ärzte, sind privat krankenversichert. Du wirst in deiner Zeit als (Zahn-)Arzt beide Systeme – gesetzlich und privat – sehr gut kennenlernen. Dann kannst du dich entscheiden – vorausgesetzt, du bist noch gesund

  •  womit wir wieder beim Optionstarif wären.

Was war denn jetzt das Krankentagegeld?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen dir ein Krankengeld, wenn du längere Zeit (mehr als 6 Wochen) krank bist. Wie fändest du das aber, wenn du weniger Geld bekommst, als du gewohnt bist, sagen wir ein paar hundert Euro. Nicht gut? Weil du vielleicht genau das Geld braucht, um deine Praxis oder dein Haus abzubezahlen?

Schlechte Nachrichten: genau das passiert. Die Krankenkassen bezahlen im Krankheitsfall ein Viertel weniger als dein normales Gehalt.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt genau das Geld aus, das die Krankenkasse dir vorenthält. So hast du weiterhin dein gewohntes Nettogehalt.

Zum Teil  wird diese Versicherung von Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis vertraglich gefordert oder von Banken für eine Finanzierung verlangt. Darum gehört diese Versicherung zu einer er wichtigsten.

Darum: Optionstarif und Krankentagegeld kosten nicht viel – und sind eine Investition, die sich lohnt!

3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie werden Ärzte berufsunfähig fragst du dich? Geistes- und Suchterkrankungen zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit bei Ärzten – klar, viel Verantwortung, hoher Druck, lange Tage und noch längere Nächte – auf Platz zwei sind Nervenerkrankungen gefolgt von Erkrankungen im Bewegungsapparat, sowie Herzkreislauf und Tumorerkrankungen.

Bin ich nicht über das Ärzteversorgungswerk abgesichert? Theoretisch ja.

Eine Rente gibt es nur wenn du zu 100% keiner ärztlichen Tätigkeit nachgehen kannst.. Das heißt, wenn dir z.B. das Schreiben ärztlicher Gutachten oder das annehmen von Anrufen in einer medizinischen Hotline möglich ist, bist du nicht berufsunfähig. Bist du nach dieser Definition berufsunfähig, musst deine Approbation abgeben – und das wollen die wenigsten Mediziner.

Im Prinzip ist das ein offenes Geheimnis, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absolut Sinn ergibt – sogar die Versorgungswerke weisen selbst darauf hin.

WARUM: wie beim Krankentagegeld werden Berufsunfähigkeitsversicherungen in Gemeinschaftspraxen gefordert oder bei den Banken für die Finanzierung von Haus und Praxis gerne gesehen.

Wie unterscheidet sich die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Hier musst du nur 50% berufsunfähig sein, du kannst nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden wie oben, du kannst selbst die Höhe deiner Rente wählen und und und. Kurz: du bist besser abgesichert und viel felxibler!

Vor allem aber: mit der Sicherheit durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, gehst du vor allem entspannter durchs Leben, weil du weißt, dass du finanziell abgesichert bist.

Das war nun das absolute Minimum an Versicherungswissen, das du zum Einstieg in deine Assistenzzeit haben solltest.

Wichtig ist: egal was du entscheidest, tu dies gut überlegt und gut informiert. Auch bei der Auswahl deiner Versicherungen. Nimm dir Zeit dafür und tu, womit du dich wohlfühlst. Und wenn du nicht weiter weißt, melde dich, ich unterstützte dich, wo ich kann!